Kfz Gutachter Weizenegger

Welche Schäden sind bei einem Unfall versichert – welche nicht?

Kfz Gutachter in Günzburg & Umgebung - Samuel Weizenegger

Einleitung

Ein Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr – und schon ist es passiert: Ein Auffahrunfall, ein Seitenrempler oder ein Zusammenstoß auf dem Parkplatz. Im ersten Schreck denken die meisten an das Wichtigste: Ist jemand verletzt? Doch schon kurz danach stellt sich die nächste Frage: Welche Schäden sind bei einem Unfall eigentlich versichert – und welche nicht?

Genau hier beginnt oft die Unsicherheit. Denn zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko ist es nicht immer einfach, den Durchblick zu behalten. Und nicht selten erleben Betroffene eine böse Überraschung, wenn die Versicherung bestimmte Positionen ablehnt oder kürzt – obwohl man sich auf eine vollständige Regulierung verlassen hatte.

Als unabhängiger Kfz Gutachter in Günzburg unterstützen wir unsere Kunden genau in solchen Situationen. Wir wissen, worauf es ankommt, wenn es um die korrekte Erfassung und Einordnung von Unfallschäden geht – und worauf Sie besonders achten müssen, damit Ihr Schaden auch wirklich erstattet wird.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen klar und verständlich: Welche Schäden nach einem Unfall typischerweise übernommen werden – und bei welchen Konstellationen Sie möglicherweise leer ausgehen. Denn wer gut informiert ist, kann selbstbewusst auftreten – und sich das holen, was ihm zusteht.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – der Grundstein jeder Regulierung

Bevor wir in die Details gehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die verschiedenen Versicherungsarten, denn sie sind ausschlaggebend dafür, welche Schäden gedeckt sind – und welche nicht. Dabei gilt grundsätzlich:

  • Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die Schäden des Unfallopfers auf.
  • Die Teilkasko deckt z. B. Glasbruch, Wildunfälle oder Diebstahl am eigenen Fahrzeug ab.
  • Die Vollkasko schützt bei selbst verursachten Schäden oder Vandalismus am eigenen Fahrzeug.

Tabellarische Übersicht: Versicherungstypen & typische Schadenarten

VersicherungDeckt Schäden an …Typische Beispiele
Kfz-HaftpflichtDritten (Unfallgegner)Karosserieschäden, Nutzungsausfall, Mietwagen
Teilkaskoeigenem Fahrzeug (nicht selbst verschuldet)Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Brand
Vollkaskoeigenem Fahrzeug (auch selbst verschuldet)Parkrempler, Vandalismus, Totalschaden

Im nächsten Schritt kommt es darauf an, wer den Unfall verursacht hat, ob Vorschäden vorlagen, und ob ein unabhängiger Kfz Gutachter beauftragt wurde. Denn nur ein fundiertes Schadengutachten sichert alle Ansprüche – auch solche, die ohne fachliche Bewertung unter den Tisch fallen würden.

Welche Schäden übernimmt die gegnerische Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, den Sie nicht verschuldet haben, ist die Rechtslage klar: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss den gesamten Schaden ersetzen – sofern dieser vollständig und nachvollziehbar dokumentiert ist.

Zu den typisch regulierten Schäden gehören:

  • Reparaturkosten für alle unfallbedingten Schäden
  • Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfallzeit
  • Mietwagenkosten (wenn erforderlich)
  • Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur an Marktwert verliert
  • Kosten für ein unabhängiges Gutachten
  • Anwaltskosten, sofern Sie sich rechtlich vertreten lassen

In der Praxis zeigt sich allerdings, dass Versicherungen oft versuchen, einzelne Posten zu kürzen oder zu bestreiten – z. B. die Wertminderung bei älteren Fahrzeugen oder die Angemessenheit eines Mietwagens. Auch deshalb ist es so wichtig, auf ein vollständiges Kfz Gutachten zu setzen, das alle relevanten Punkte belegt und neutral dokumentiert.

Tabelle: Reguläre Schadenpositionen nach unverschuldetem Unfall

SchadenpositionWird von gegnerischer Versicherung übernommen?
ReparaturkostenJa, vollständig (bei Nachweis)
NutzungsausfallJa, bei nachgewiesener Ausfallzeit
MietwagenJa, im angemessenen Rahmen
WertminderungJa, bei gutachterlich belegter Abwertung
GutachterkostenJa, bei freier Wahl
AnwaltskostenJa, bei berechtigter Vertretung

Was ist nicht versichert – typische Ausschlüsse bei der Regulierung

So klar der Anspruch bei unverschuldeten Unfällen klingt – es gibt immer wieder Situationen, in denen bestimmte Schäden nicht übernommen werden. Dazu gehören u. a.:

  • Verschleißschäden oder Vorschäden, die nicht eindeutig unfallbedingt sind
  • nicht reparierte Altschäden, die den Neuschaden beeinflussen
  • Zubehörteile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind
  • Gegenstände im Fahrzeug, z. B. persönliche Dinge oder Ladung
  • Wunschwerkstätten außerhalb des ortsüblichen Rahmens (je nach Versicherung)

Ein typisches Beispiel aus unserer Erfahrung in Günzburg: Ein Kunde möchte ein beschädigtes Fahrzeug in einer hochpreisigen Werkstatt in Ulm reparieren lassen – die gegnerische Versicherung verweist aber auf günstigere Alternativen in der Umgebung. Oder: Ein Navi-Gerät war lose im Fahrzeug befestigt und wurde beim Aufprall beschädigt – auch hier verweigert die Versicherung meist die Erstattung.

Teil- oder Vollkasko – was gilt bei selbstverschuldetem Unfall?

Wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben, greift die Haftpflichtversicherung nur für den Schaden am anderen Fahrzeug. Für Ihr eigenes Fahrzeug muss entweder:

Die Vollkasko übernimmt den eigenen Schaden – abzüglich der Selbstbeteiligung – sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Wichtig: Auch hier ist ein Kfz Gutachten empfehlenswert, denn es liefert eine objektive Schadenkalkulation, die auch von der eigenen Versicherung anerkannt wird.

Die Teilkasko greift dagegen nur bei bestimmten Schadensarten – etwa bei Wildunfällen, Glasbruch, Diebstahl oder Sturm. Ein klassischer Parkrempler oder selbst verschuldeter Unfall fällt hier nicht darunter.

Tabelle: Schäden & Zuständigkeit bei Selbstverschulden

SchadenartZuständige Versicherung
FremdfahrzeugEigene Haftpflichtversicherung
Eigenes FahrzeugNur mit Vollkasko
Wildunfall (z. B. Reh)Teilkasko
VandalismusVollkasko
GlasbruchTeilkasko

Warum ein unabhängiger Gutachter entscheidend ist

Egal ob Haftpflicht-, Teil- oder Vollkasko – eines ist sicher: Nur mit einem neutralen Kfz Gutachten lassen sich die Schäden wirklich realistisch beziffern. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt oft im Interesse der Kostenminimierung – das ist nicht per se unzulässig, aber für Sie nicht von Vorteil.

Ein unabhängiger Kfz Gutachter wie Samuel Weizenegger in Günzburg erstellt ein sachlich fundiertes, rechtssicheres Gutachten – unabhängig von Versicherungen, Werkstätten oder Verkaufsinteressen. So wissen Sie:

  • Welche Schäden tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden
  • Welche Posten Sie geltend machen können
  • Ob eine fiktive Abrechnung (also Auszahlung ohne Reparatur) sinnvoll ist
  • Wie hoch die Wertminderung oder der Nutzungsausfall wirklich sind

Besonders bei älteren Fahrzeugen oder seltener Ausstattung ist diese Neutralität Gold wert – denn nur so erhalten Sie eine faire und vollständige Entschädigung.

Häufig gestellte Fragen zu versicherten Schäden bei Unfällen

Wenn es um Unfallregulierung geht, tauchen immer wieder Unsicherheiten auf. Die folgenden Antworten geben Orientierung – kompakt und verständlich:

Muss die gegnerische Versicherung alle Schäden ersetzen?

Ja – wenn Sie nicht Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich alle unfallbedingten Schäden ersetzen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbares, vollständiges Gutachten. Streitpunkte können sich dennoch bei Positionen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung ergeben – hier hilft die Beratung durch einen freien Gutachter.

Was passiert bei einem Parkrempler ohne Verursacher?

In solchen Fällen greift in der Regel die Teilkasko, sofern vorhanden – etwa bei Vandalismus. Ist keine Teilkasko vorhanden oder ist der Verursacher bekannt, muss der Schaden privat reguliert werden. Ein Gutachten hilft auch in solchen Fällen, die Schadenshöhe objektiv zu beziffern.

Sind persönliche Gegenstände im Auto mitversichert?

Nein – persönliche Gegenstände im Fahrzeug (Handy, Tasche, Laptop) sind in der Regel nicht über die Kfz-Versicherung versichert. Dafür wäre ggf. eine Hausratversicherung zuständig – je nach individuellem Vertrag.

Muss ich den Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein – als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. So sichern Sie Ihre Ansprüche bestmöglich ab.

Was ist mit Schäden an Zubehörteilen?

Zubehörteile sind nur dann mitversichert, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbaut sind. Ein eingebautes Navi ist meist mitversichert – ein lose aufliegendes Gerät hingegen nicht. Ihr Gutachter kann dies genau einordnen.

Kann die Versicherung eine Reparatur vorschreiben?

Nein – Sie sind grundsätzlich frei in der Wahl der Werkstatt. Allerdings kann die Versicherung bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur) bestimmte Preise zugrunde legen, etwa von günstigeren Partnerwerkstätten.

Interessante Links zum Thema Versicherung & Unfallschäden

Wenn Sie sich weiter mit dem Thema beschäftigen möchten, finden Sie hier hilfreiche Quellen – oder Sie sprechen direkt mit uns: