Kfz Gutachter Weizenegger

Kfz Unfallgutachten in Günzburg – Ihre Rechte nach dem Unfall

Kfz Gutachter in Günzburg & Umgebung - Samuel Weizenegger

Einleitung

Ein Unfall kommt oft plötzlich – ob beim Einparken in der Altstadt von Günzburg, beim Abbiegen an der Augsburger Straße oder auf der B10 Richtung Ulm. Nach dem ersten Schreck stellt sich die Frage: Wie groß ist der Schaden – und wie geht es jetzt weiter? Viele Betroffene sind in diesem Moment verunsichert. Die gegnerische Versicherung bietet sofort einen Gutachter an, es wird über Reparaturkosten gesprochen – doch: Wem kann man jetzt wirklich vertrauen?

Genau hier ist ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Günzburg der wichtigste Schritt. Denn nur ein objektives Gutachten zeigt Ihnen verlässlich, wie hoch der Schaden wirklich ist – und was Sie rechtlich zusteht. Wenn Sie nicht selbst schuld am Unfall sind, haben Sie außerdem das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum ein Unfallgutachten so wichtig ist, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und wie wir Sie als unabhängiger Kfz Gutachter in Günzburg dabei unterstützen – persönlich, zuverlässig und mit jahrelanger Erfahrung.

Was ist ein Kfz Unfallgutachten – und wozu brauchen Sie es?

Ein Unfallgutachten ist weit mehr als nur eine Aufstellung der Reparaturkosten. Es ist ein technisch und rechtlich fundiertes Dokument, das den gesamten Unfallschaden neutral bewertet. Es dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung, für Werkstätten, für Anwälte – und, falls nötig, vor Gericht.

Das Gutachten enthält neben den offensichtlichen Schäden auch verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk oder Sensorik, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Ebenso dokumentiert es den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, eine mögliche Wertminderung sowie die Nutzungsausfallentschädigung.

Tabelle: Inhalt eines professionellen Kfz Unfallgutachtens

BestandteilBedeutung
ReparaturkostenVollständige Kalkulation inkl. Lohn & Teile
WiederbeschaffungswertMarktwert vor dem Unfall
RestwertWert des beschädigten Fahrzeugs
NutzungsausfallEntschädigung für Ausfallstage
WertminderungAusgleich für den bleibenden Wertverlust
FotodokumentationVisuelle Beweissicherung aller Schäden
SchadenbeschreibungTechnische Analyse und Zuordnung des Schadens

Nur mit einem neutral erstellten Gutachten haben Sie als Geschädigter die volle Kontrolle – und keine Überraschungen bei der Regulierung.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verursacht haben, stehen Ihnen laut Gesetz umfassende Rechte zu. Diese Rechte werden jedoch oft nicht von Anfang an kommuniziert – besonders wenn die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen einen eigenen Gutachter „anzubieten“.

Wichtig ist: Sie entscheiden, welcher Gutachter Ihr Fahrzeug begutachtet. Und Sie müssen ihn nicht selbst bezahlen, solange der Unfallgegner schuld war. Auch weitere Ansprüche wie ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder eine Unkostenpauschale können geltend gemacht werden.

Tabelle: Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

RechtBeschreibung
Freie Wahl des GutachtersKein Zwang, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren
Übernahme der GutachterkostenWird von der gegnerischen Versicherung getragen
Wahl der WerkstattSie dürfen selbst entscheiden, wo repariert wird
Anspruch auf NutzungsausfallBei Verzicht auf einen Mietwagen
Ersatz der WertminderungBei merkantilem Wertverlust
AnwaltskostenübernahmeAuch der Rechtsanwalt wird bezahlt, wenn Sie nicht schuld sind

Viele dieser Punkte werden nur berücksichtigt, wenn ein vollständiges, professionelles Gutachten vorliegt. Nur dann können Sie sich sicher sein, dass alle Positionen korrekt bewertet und berücksichtigt werden.

Warum Sie nicht dem Gutachter der Versicherung vertrauen sollten

In der Praxis melden sich Versicherungen oft sehr schnell nach einem Unfall. Man schlägt einen „eigenen Gutachter“ vor – scheinbar eine nette Geste. Doch was viele nicht wissen: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung – und verfolgt deren Interessen.

Das bedeutet: Schäden werden möglicherweise kleingerechnet, Reparaturwege vereinfacht dargestellt oder Positionen ganz ausgelassen. Besonders die Wertminderung oder versteckte Schäden werden oft nicht erfasst – mit teuren Folgen für Sie.

Ein unabhängiger Kfz Gutachter wie wir arbeitet ausschließlich objektiv, ohne Weisungen von Versicherungen, Werkstätten oder anderen Parteien. Unser Ziel ist nicht, zu sparen – sondern alle Schäden realistisch und umfassend zu dokumentieren, damit Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen zusteht.

Tabelle: Objektivität im Vergleich

GutachtertypAuftraggeberZiel
VersicherungsgutachterVersicherungSchadenssumme reduzieren
Unabhängiger GutachterSie als GeschädigterNeutrale, vollständige Bewertung

Was kostet das Unfallgutachten – und wer zahlt es?

Viele scheuen sich vor einem Gutachten, weil sie Kosten befürchten. Dabei ist die Lage klar geregelt: Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten für das Gutachten – ganz egal, ob es 500 €, 800 € oder mehr kostet.

Sie müssen also kein finanzielles Risiko eingehen. Und: Die Erstellung des Gutachtens bei uns ist für Sie völlig transparent. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab und informieren Sie über jeden Schritt.

Nur bei sehr kleinen Schäden (unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 €) kann es sinnvoller sein, zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen. Aber auch hier beraten wir Sie ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Tabelle: Gutachterkosten im Überblick

SchadenshöheEmpfehlungWer zahlt?
Bis ca. 750 € (Bagatellgrenze)Eher KostenvoranschlagGgf. nicht erstattungsfähig
Über 750 €Unfallgutachten empfohlenKosten trägt gegnerische Versicherung

Der Ablauf: So einfach kommen Sie zum Kfz Gutachten in Günzburg

Bei uns müssen Sie sich um nichts kümmern – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich. Der Ablauf ist klar, transparent und schnell organisiert:

  1. Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist und vereinbaren einen Termin – oft schon am selben oder nächsten Tag.
  2. Begutachtung vor Ort
    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder zum Arbeitsplatz – in Günzburg, Mindelheim, Memmingen, Neu-Ulm, Ulm oder Augsburg.
  3. Erstellung des Gutachtens
    Innerhalb von 24–48 Stunden erstellen wir das vollständige Unfallgutachten mit Fotos, Werten und Erläuterungen.
  4. Übergabe & Beratung
    Sie erhalten das Gutachten digital oder gedruckt – und wir stehen für Fragen oder Rücksprachen mit Anwälten und Versicherungen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zu Kfz Unfallgutachten in Günzburg

Ein Unfall löst viele Unsicherheiten aus – besonders, wenn es um die nächsten Schritte geht. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die unsere Kunden uns stellen:

Muss ich ein Gutachten machen lassen?

Ein Gutachten ist nicht verpflichtend, aber in fast allen Fällen sinnvoll. Nur mit einem Gutachten können Sie sicherstellen, dass alle Schäden korrekt dokumentiert werden – gerade bei verdeckten Mängeln.

Was passiert, wenn ich kein Gutachten habe?

Ohne Gutachten wird häufig nur ein Teil des Schadens reguliert. Nutzungsausfall oder Wertminderung werden dann meist nicht berücksichtigt. Sie verschenken bares Geld.

Wie schnell muss ich das Gutachten beauftragen?

So schnell wie möglich. Je früher Sie ein Gutachten erstellen lassen, desto besser lassen sich Schäden und deren Ursache belegen. Eine zu lange Verzögerung kann Ihre Ansprüche gefährden.

Muss ich mein Auto dafür in die Werkstatt bringen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an einen anderen Ort. Die Begutachtung erfolgt flexibel und ortsunabhängig.

Was ist, wenn die Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert?

Unsere Gutachten sind neutral, fachlich fundiert und rechtssicher – sie werden in der Regel von jeder Versicherung anerkannt. Falls es dennoch Rückfragen gibt, unterstützen wir Sie gerne.

Wie lange ist das Unfallgutachten gültig?

Ein Unfallgutachten ist nicht „verfallsfähig“, sollte aber möglichst zeitnah erstellt werden. Es kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch Monate später als Beweismittel dienen.

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