Kfz Gutachter Weizenegger

Restwert, Wiederbeschaffungswert & Nutzungsausfall – erklärt am Beispiel Augsburg

Kfz Gutachter in Günzburg & Umgebung - Samuel Weizenegger

Einleitung

Ein Unfall in Augsburg ist schnell passiert: sei es ein Auffahrunfall in Göggingen, ein Parkrempler im Parkhaus der City-Galerie oder ein Crash an der Ausfahrt der B17. Nach dem ersten Schreck und dem Austausch der Versicherungsdaten folgt der komplexe Teil: die Schadenregulierung. Und genau hier tauchen plötzlich Begriffe auf, mit denen viele zum ersten Mal konfrontiert werden – wie Restwert, Wiederbeschaffungswert oder Nutzungsausfall.

Was genau bedeuten diese Begriffe eigentlich? Warum sind sie so wichtig für Ihre Entschädigung? Und wie wirken sie sich konkret auf die Auszahlung nach einem unverschuldeten Unfall aus?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen diese drei zentralen Begriffe ganz praxisnah – am Beispiel typischer Schadensfälle aus Augsburg. Sie erfahren, wie diese Werte ermittelt werden, welche Rolle das Kfz Gutachten dabei spielt und wie Sie mit einem unabhängigen Gutachter wie Samuel Weizenegger Ihre Ansprüche richtig sichern.

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug wie vor dem Unfall auf dem regionalen Markt zu kaufen. Dabei zählt nicht der Neupreis, sondern der Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall hatte – basierend auf Zustand, Alter, Laufleistung und Marktlage.

Für die Ermittlung wird der regionale Fahrzeugmarkt analysiert – in diesem Fall also der Raum Augsburg, einschließlich Plattformen wie mobile.de oder regionale Händlerangebote. Ein neutraler Gutachter wie Samuel Weizenegger dokumentiert diesen Wert unabhängig im Kfz Gutachten. Der Wiederbeschaffungswert ist besonders relevant bei der Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Tabelle: Beispielhafte Wiederbeschaffungswerte in Augsburg

FahrzeugmodellZustand vor dem UnfallMarktpreis in AugsburgWiederbeschaffungswert
VW Golf VII, Bj. 2016gepflegt, 80.000 km10.200 €10.000 €
Audi A4, Bj. 2014gut, 120.000 km9.800 €9.500 €
BMW 1er, Bj. 2017sehr gut, 60.000 km13.000 €12.800 €

Was bedeutet Restwert – und wer legt ihn fest?

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist – also direkt nach dem Unfall. Dieser Wert wird insbesondere dann relevant, wenn es sich um einen Totalschaden handelt und die Versicherung den Wiederbeschaffungswert mit dem Restwert verrechnet.

Wichtig: Der Restwert darf nicht von der Versicherung willkürlich angesetzt werden. Ein unabhängiger Gutachter wie Samuel Weizenegger ermittelt diesen Wert objektiv, unter Berücksichtigung von Angeboten örtlicher Händler, Restwertbörsen und regionalen Besonderheiten in Augsburg.

Das Ziel: Der Geschädigte soll durch die Regulierung weder besser noch schlechter dastehen als vor dem Unfall – dafür muss der Restwert realistisch und marktnah ermittelt sein.

Tabelle: Beispielhafte Restwerte nach Unfall in Augsburg

FahrzeugmodellSchadenbildRestwertWiederbeschaffungswert
VW Golf VII, Bj. 2016Frontschaden, Airbag2.500 €10.000 €
Audi A4, Bj. 2014schwerer Seitenschaden2.200 €9.500 €
BMW 1er, Bj. 2017Achsschaden, Totalschaden3.000 €12.800 €

Was ist Nutzungsausfall und wann wird er ausgezahlt?

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht nutzbar ist – etwa weil es repariert werden muss oder auf eine Begutachtung gewartet wird – steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Das gilt auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Art „finanzieller Ersatz“ für die entgangene Mobilität.

Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und beträgt – je nach Modell – zwischen 25 und 95 Euro pro Tag. Die Anzahl der Tage ergibt sich aus der Reparaturdauer bzw. dem Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung. Ein Kfz Gutachter wie Samuel Weizenegger dokumentiert im Gutachten alle Voraussetzungen dafür – inklusive Reparaturdauer und Fahrzeugklasse.

Tabelle: Nutzungsausfallentschädigung für typische Fahrzeuge in Augsburg

FahrzeugmodellKlasseNutzungsausfall pro TagWiederbeschaffungsdauerEntschädigung gesamt
VW Golf VII, Bj. 2016443 €7 Tage301 €
Audi A4, Bj. 2014549 €8 Tage392 €
BMW 1er, Bj. 2017552 €10 Tage520 €

Wie spielen diese drei Werte zusammen?

Die drei Werte – Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – bilden gemeinsam die Grundlage für Ihre vollständige Entschädigung nach einem Unfall. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden berechnet sich Ihre Auszahlung in der Regel wie folgt:

Wiederbeschaffungswert – Restwert + Nutzungsausfall = Auszahlungsbetrag.

Je genauer diese Zahlen ermittelt werden, desto fairer fällt Ihre Erstattung aus. Deshalb ist ein vollständiges, sachlich erstelltes Gutachten so wichtig. Nur wenn alle Positionen nachvollziehbar dokumentiert sind, lassen sich Kürzungen vermeiden und Ihre Rechte durchsetzen – ob gegenüber der Versicherung oder im Streitfall vor Gericht.

Fazit: Zahlen verstehen – Ansprüche sichern

Viele Begriffe in der Unfallschadenregulierung klingen auf den ersten Blick technisch und trocken – doch sie haben enorme finanzielle Bedeutung. Ob es um den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, den Restwert nach dem Unfall oder den Nutzungsausfall für entgangene Mobilität geht: Wer die Bedeutung dieser Werte kennt, ist klar im Vorteil.

In Augsburg profitieren Sie mit Samuel Weizenegger von einem unabhängigen Kfz Gutachter, der alle Werte korrekt ermittelt, verständlich erklärt und Ihre Ansprüche sauber dokumentiert. So sind Sie nach dem Unfall rechtlich, technisch und finanziell auf der sicheren Seite.

Häufig gestellte Fragen zu Restwert, Wiederbeschaffungswert & Nutzungsausfall

Gerade nach einem Unfall tauchen viele neue Begriffe auf, die für Laien schwer zu durchschauen sind. Restwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert sind zentrale Faktoren – und zugleich die häufigsten Punkte bei Streitigkeiten mit Versicherungen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall wieder zu kaufen. Er spiegelt also den Zustand Ihres Fahrzeugs vor dem Schaden wider. Der Restwert dagegen ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist. Die Versicherung zahlt Ihnen bei einem Totalschaden die Differenz zwischen beiden – sofern korrekt ermittelt. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert beide Werte objektiv und nachvollziehbar.

Wie erhalte ich Nutzungsausfall, wenn ich keinen Mietwagen nehme?

Auch wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, steht Ihnen in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu – vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug war tatsächlich nicht fahrbereit. Der Gutachter dokumentiert dafür die Reparaturdauer und die Fahrzeugklasse. Die Versicherung zahlt Ihnen dann pauschal einen Tagessatz pro Ausfalltag. Diese Entschädigung dient als finanzieller Ausgleich für Ihre eingeschränkte Mobilität. Sie ist besonders relevant, wenn Sie etwa auf das Auto angewiesen sind, aber bewusst keinen Ersatzwagen nehmen.

Wer legt den Restwert fest – ich oder die Versicherung?

Weder noch – der Restwert wird von einem qualifizierten, unabhängigen Kfz Gutachter ermittelt. Dabei werden Restwertbörsen, regionale Angebote von Händlern und der Zustand des Fahrzeugs berücksichtigt. Die Versicherung darf nicht einfach höhere Werte ansetzen, um die Auszahlung zu kürzen. Wenn der Gutachter seriös arbeitet, ist die Restwertermittlung rechtlich belastbar. Bei Streitigkeiten sollten Sie niemals einem „Restwertangebot“ der Versicherung ohne Prüfung zustimmen.

Was passiert, wenn die Versicherung andere Werte ansetzt?

Leider versuchen viele Versicherungen, bei der Schadensregulierung durch eigene Gutachter oder Angebote Kosten zu senken. Das kann dazu führen, dass Sie weniger Geld bekommen, als Ihnen zusteht. Mit einem neutralen Kfz Gutachten haben Sie eine belastbare Grundlage, um solche Kürzungen abzuwehren. Ein Gutachter wie Samuel Weizenegger dokumentiert alle Werte so, dass sie auch vor Gericht Bestand haben. Damit können Sie sich bei Widersprüchen oder Streitigkeiten optimal verteidigen.

Wann lohnt sich ein vollständiges Gutachten?

Ein vollständiges Gutachten lohnt sich immer, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt oder wenn es um Totalschaden, Wertminderung oder Nutzungsausfall geht. Es liefert nicht nur Zahlen, sondern schafft die Grundlage für eine faire Regulierung. Auch bei fiktiver Abrechnung oder zur Vorlage beim Anwalt oder Gericht ist es essenziell. In Augsburg erstellt Samuel Weizenegger Ihr Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden – professionell, objektiv und rechtssicher. So sind Sie bestens abgesichert, egal wie die Versicherung reagiert.