Kfz Gutachter Weizenegger

Was ist ein Nutzungsausfall – und wie wird er berechnet?

Kfz Gutachter in Günzburg & Umgebung - Samuel Weizenegger

Einleitung

Ein Unfall bringt nicht nur Schäden am Fahrzeug mit sich – oft ist das Auto anschließend auch erst einmal nicht mehr fahrbereit. Für viele Betroffene stellt sich dann schnell die Frage: Wie komme ich zur Arbeit, erledige Einkäufe oder bringe die Kinder zur Schule? Wer kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung hat, muss auf Bus, Bahn oder Leihwagen umsteigen – und das verursacht Zeitaufwand und Kosten. Doch wussten Sie, dass Ihnen in so einem Fall ein sogenannter Nutzungsausfall zusteht?

Als Kfz Gutachter in Günzburg und Umgebung wissen wir: Viele Unfallgeschädigte kennen diesen Anspruch nicht oder verzichten auf eine Entschädigung, weil sie glauben, nur ein Mietwagen sei abrechnungsfähig. Doch das stimmt nicht. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen ausführlich, was ein Nutzungsausfall ist, wer Anspruch darauf hat und wie die Entschädigung genau berechnet wird.

So erhalten Sie Klarheit – und sorgen dafür, dass Sie auch ohne Mietwagen keinen finanziellen Nachteil erleiden.

Nutzungsausfall: Bedeutung und rechtlicher Anspruch

Der Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung, die Unfallgeschädigte erhalten können, wenn ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist – und sie kein Ersatzfahrzeug nehmen. Sie soll den „wertmäßigen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit“ ausgleichen, also den Nachteil, das Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen zu können.

Ein solcher Anspruch besteht nur bei unverschuldeten Unfällen, also wenn Sie nicht selbst der Verursacher waren. Der Nutzungsausfall ist unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen – er wird sogar alternativ zum Mietwagen gezahlt.

Wichtig ist, dass der Zeitraum der Nichtnutzung genau dokumentiert wird – etwa durch das Kfz Gutachten, das die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit festhält. Deshalb ist ein professionelles Kfz Gutachten in Günzburg entscheidend, wenn Sie den Nutzungsausfall geltend machen wollen.

Wann besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall?

Ein Nutzungsausfall wird in vielen Fällen gewährt – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist vor dem Unfall privat genutzt worden und war in einem fahrbereiten Zustand. Für Zweit- oder Drittfahrzeuge besteht dieser Anspruch nur eingeschränkt. Voraussetzung ist zudem, dass Sie tatsächlich auf das Fahrzeug angewiesen sind – also kein anderes nutzbares Fahrzeug im Haushalt vorhanden ist.

Besonders häufig tritt der Fall ein:

  • bei Reparatur des Fahrzeugs
  • bei Totalschaden bis zur Ersatzbeschaffung
  • wenn ein Fahrzeug zur Prüfung stillgelegt wurde

Im Gutachten wird angegeben, wie viele Tage das Fahrzeug außer Betrieb war. Diese Anzahl wird mit einem Tagessatz multipliziert, der je nach Fahrzeugtyp variiert. Dieser Tagessatz ist genau festgelegt und richtet sich nach der sogenannten Schwacke-Tabelle (siehe nächste Tabelle).

Tabelle: Beispiele für Nutzungsausfallklassen und Tagessätze

FahrzeugklasseBeispielmodellTagessatz (€)
Klasse AVW Up, Toyota Aygo23 – 29
Klasse CVW Golf, Ford Focus38 – 49
Klasse FAudi A6, BMW 5er65 – 79
Klasse HMercedes E-Klasse85 – 97

Diese Werte dienen als Orientierung. Die exakte Einordnung Ihres Fahrzeugs erfolgt durch den Gutachter.

Wie wird der Nutzungsausfall konkret berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis von zwei Variablen: der Anzahl der Ausfalltage und dem zugeordneten Tagessatz. Die Ausfalltage ergeben sich entweder aus dem Zeitraum der Reparatur (bei Instandsetzung) oder der Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden). Diese Dauer wird im Gutachten festgehalten.

Ein typisches Rechenbeispiel:

FahrzeugmodellAusfalltageTagessatzNutzungsausfall
VW Golf7 Tage42 €294 €
BMW 3er10 Tage60 €600 €

Die Summe wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Wichtig: Der Nutzungsausfall wird nur gezahlt, wenn Sie kein Mietfahrzeug in Anspruch genommen haben. Beides gleichzeitig ist ausgeschlossen.

Dokumentation durch das Kfz Gutachten – warum sie so wichtig ist

Der Nutzungsausfall wird nur dann gezahlt, wenn die Nichtnutzbarkeit klar und nachvollziehbar belegt ist. Diese Belegfunktion übernimmt ein professionelles Kfz Gutachten, das unter anderem folgende Punkte dokumentiert:

  • Beginn und Ende der Reparaturdauer
  • Erforderliche Wiederbeschaffungszeit
  • Nutzungsausfallklasse des Fahrzeugs
  • Allgemeiner Zustand (fahrbereit vor dem Unfall?)

Ein unabhängiger Kfz Gutachter in Günzburg, wie Kfz Gutachter Weizenegger, stellt sicher, dass Ihr Gutachten alle relevanten Details enthält und als Beweismittel bei der Versicherung anerkannt wird.

Tabelle: Typische Inhalte eines Nutzungsausfall-Gutachtens

Punkt im GutachtenBedeutung für Nutzungsausfall
ReparaturdauerZeitraum der Nichtverfügbarkeit
FahrzeugklasseGrundlage für die Einordnung in die Tabelle
WiederbeschaffungsdauerMaßgeblich bei Totalschäden
AllgemeinzustandNachweis der Nutzbarkeit vor dem Unfall

Fiktive Abrechnung: Nutzungsausfall auch ohne Reparatur

Eine Besonderheit im deutschen Schadensrecht ist die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Das bedeutet: Sie lassen das Fahrzeug nicht reparieren, sondern lassen sich den Schaden auszahlen – inklusive Nutzungsausfall.

Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden nicht gravierend ist oder Sie auf das Fahrzeug verzichten können. Voraussetzung: Sie haben ein Gutachten, das die Reparaturdauer und den Nutzungsausfall dokumentiert.

Die Höhe des Nutzungsausfalls bleibt gleich – auch wenn Sie nicht reparieren lassen. Voraussetzung bleibt, dass das Fahrzeug in der Zeit nicht nutzbar war und Sie keine andere Nutzungsmöglichkeit hatten.

Nutzungsausfall bei Totalschaden: Besonderheiten

Anders als bei Reparaturfällen richtet sich der Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht nach der Reparaturdauer, sondern nach der sogenannten Wiederbeschaffungsdauer. Das ist die Zeit, die Sie benötigen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Im Durchschnitt werden hier 10 bis 14 Tage angesetzt.

Diese Frist kann verlängert werden, wenn Sie nachweislich länger suchen mussten – etwa bei einem seltenen Fahrzeugtyp oder besonderen Anforderungen. Auch hier ist das Gutachten entscheidend, da es die Wiederbeschaffungszeit dokumentiert und die Grundlage für Ihre Ansprüche bildet.

Tabelle: Unterschied Reparaturfall vs. Totalschaden

KriteriumReparaturfallTotalschaden
AusfallgrundWerkstattaufenthaltKeine Fahrbereitschaft
BemessungszeitraumReparaturdauerWiederbeschaffungszeit
Nutzungsausfallzahlungbis Rückgabe Fahrzeugbis Ersatzbeschaffung

Häufig gestellte Fragen zum Nutzungsausfall

Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht – oder sind unsicher, wann und wie sie diese geltend machen können. Im Folgenden beantworten wir deshalb die häufigsten Fragen rund um das Thema Nutzungsausfall.

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

Sie haben Anspruch, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit war und Sie keinen Mietwagen genutzt haben. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug vorher regelmäßig genutzt haben und kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung stand. Der Zeitraum der Nichtverfügbarkeit muss durch ein Gutachten oder Werkstattnachweis belegt sein.

Muss ich die Entschädigung beantragen?

Ja, der Nutzungsausfall wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen ihn aktiv geltend machen – entweder selbst gegenüber der gegnerischen Versicherung oder mit Hilfe eines Anwalts. Das Gutachten dient dabei als Nachweis für Dauer und Höhe der Entschädigung. Wir von Kfz Gutachter Weizenegger helfen Ihnen bei der Formulierung und der Weiterleitung an die Versicherung.

Wird auch bei fiktiver Abrechnung Nutzungsausfall gezahlt?

Ja, solange das Fahrzeug nachweislich nicht fahrbereit war und keine Nutzung möglich war. Ob Sie tatsächlich reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass der Zeitraum dokumentiert und keine anderweitige Nutzung erfolgt ist.

Wie finde ich heraus, welcher Tagessatz für mein Fahrzeug gilt?

Die Einordnung erfolgt anhand der Nutzungsausfalltabelle. Als Kfz Gutachter in Günzburg prüfen wir Modell, Ausstattung und Marktwert und ordnen Ihr Fahrzeug der passenden Klasse zu. Diese Einordnung wird im Gutachten festgehalten und dient als Grundlage für die Abrechnung.

Was ist, wenn ich einen Mietwagen nehme?

Dann entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall, weil die Mietwagenkosten bereits eine Entschädigung darstellen. Die Versicherung übernimmt entweder die Mietwagenkosten oder den Nutzungsausfall – beides zusammen ist nicht möglich. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Tagessatz, den Mietkosten und der Ausfalldauer ab.

Bekomme ich den Nutzungsausfall auch bei Teilschuld?

Ja, grundsätzlich ist der Anspruch auch bei Teilschuld möglich – allerdings anteilig. Wenn z. B. eine 50 % Mitschuld festgestellt wird, erhalten Sie auch nur 50 % des Nutzungsausfalls. Diese Einschätzung trifft die Versicherung oder ein Gericht. Auch in solchen Fällen lohnt sich eine unabhängige Einschätzung durch den Gutachter.

Interessante Links zum Nutzungsausfall

Wer sich tiefer mit dem Thema Nutzungsausfall, Gutachten und Schadenregulierung befassen möchte, findet im Netz zahlreiche weiterführende Informationen. Wir haben hier einige seriöse Quellen für Sie zusammengestellt – und stehen Ihnen bei Fragen natürlich jederzeit persönlich zur Verfügung: